
Wenn ein Karton mehr Papierkram braucht als ein Kunstwerk. Die Verpackungsverordnung PPWR
(Stand: 18. August 2026 — die Regelung ist aktuell noch in Bewegung, ich halte diesen Beitrag entsprechend aktuell)
Seit 12. August 2026 gilt in der EU die neue Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Kurz gesagt: Wer Waren verpackt über Ländergrenzen verschickt, muss sich in jedem einzelnen Zielland registrieren und dort einen sogenannten Bevollmächtigten bestellen — unabhängig davon, ob ich ein einziges Bild oder hundert Pakete pro Jahr dorthin verschicke.
Für ein kleines Unternehmen wie meines heißt das: pro Land fallen Fixkosten an, ganz gleich wie viel oder wenig ich dort tatsächlich verkaufe. Bei manchen Zielländern steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Versandvolumen.
Ich habe meinem Anwalt geschrieben, um zu klären, was sich für mich konkret machen lässt. Sobald ich mehr weiß, halte ich euch hier auf dem Laufenden.
Warum ich das offen kommuniziere statt es einfach in den Versandkosten zu verstecken: Mir ist wichtig, dass du als Kunde nachvollziehen kannst, warum sich an den Preisen etwas ändert. Das ist keine Preiserhöhung aus Prinzip, sondern eine direkte Folge einer neuen gesetzlichen Pflicht, die kleine Unternehmen genauso trifft wie große Konzerne — nur ohne deren Ressourcen im Rücken.
Auf EU-Ebene gibt es dazu inzwischen einen neuen “Sesselkreis” in Brüssel, der am 5. Oktober tagen soll, um über eine Vereinfachung zu beraten — etwa eine zentrale Registrierung statt 27 einzelner. Ob und wann daraus etwas Verbindliches wird, ist offen. Bis dahin gilt die Regelung so, wie sie ist.
Bemerkenswert dabei: Ein hochrangiger EU-Beamter wurde gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland mit den Worten zitiert, die Regelung sei “eindeutig unverhältnismäßig”. Die EU-Kommission selbst hat den nationalen Behörden inzwischen empfohlen, Unternehmen, die die Vorgaben noch nicht erfüllen, vorerst nicht zu sanktionieren, sondern zunächst nur zu verwarnen. Man ruft also quasi zur Zurückhaltung beim eigenen Gesetz auf, noch bevor es überhaupt richtig angelaufen ist.
Nur: rechtlich bindet diese Empfehlung keine einzige nationale Behörde. Ob sich ein Land daran hält oder nicht, entscheidet jeder Mitgliedstaat für sich selbst. Sollte sich ein Staat also doch für sofortige Sanktionen statt Verwarnung entscheiden, kann ich mich nicht auf die Aussage des EU-Beamten berufen — die Pflicht selbst bleibt bestehen, ganz unabhängig davon, was in Brüssel dazu gesagt wird.
Viele kleine Händler haben den Versand in bestimmte Länder mittlerweile schlicht eingestellt, weil sich der Aufwand nicht mehr ausgeht. Große Konzerne mit eigenen Rechtsabteilungen und Niederlassungen in jedem Land trifft diese Verordnung kaum spürbar — für ein Einzelunternehmen wie meines kann sie dagegen an die Existenz gehen. Das ist die Realität, mit der kleine Betriebe gerade europaweit klarkommen müssen.
Ich möchte an dieser Stelle klarstellen: Ich bin durchaus dafür, Verpackungsmüll zu vermeiden. Das ist ein sinnvolles Ziel, dem ich nicht widerspreche. Was für eine einzelne Person aber schlicht nicht mehr stemmbar ist, ist der Bürokratiewahnsinn, der daraus geworden ist.
Ein Beispiel: Selbst bereits verwendete, wiederverwertete Schachteln muss ich erneut registrieren. Kartons, die ich aus Gründen der Müllvermeidung ein zweites Mal verwende, statt sie wegzuwerfen, lösen denselben Verwaltungsaufwand aus wie ein neuer Karton. Das fühlt sich verkehrt an.
Warum wird nicht einfach bei jedem Verkauf eines neuen Kartons eine Summe X aufgeschlagen, und damit ist das abgegolten? Einfach, transparent, nachvollziehbar — statt Registrierungen, Bevollmächtigten und Meldungen in 27 verschiedenen Systemen.
Ehrlicherweise muss ich auch dazusagen: Ich kenne mich mit den Verordnungen mittlerweile beinahe nicht mehr aus. Mir fehlen schlicht die Zeit und die Ressourcen, sämtliche Verordnungstexte zu lesen, die naturgemäß in feinstem Juristendeutsch verfasst sind. Als Einzelunternehmer bleibt mir daneben noch ein ganzes Geschäft zu führen.
Das betrifft nicht nur mich, sondern auch dich als Kunde. Meine Arbeiten gibt es ausschließlich bei mir direkt — nicht bei Amazon, nicht bei Temu, nirgendwo sonst. Wenn ich ins Ausland nicht mehr verschicken kann, gibt es diese Bilder für Kunden außerhalb Österreichs schlicht nicht mehr. Das ist kein abstraktes Bürokratiethema, das nur Unternehmer betrifft — es entscheidet direkt darüber, ob du das, was du bei mir haben willst, überhaupt noch bekommen kannst.
Die EU-Kommission sammelt dazu aktuell Rückmeldungen auf ihrer Have-Your-Say-Plattform, Initiative 15352 zu den nationalen Herstellerregistern: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15352-Packaging-and-packaging-waste-rules-on-national-registers-of-producers_en
Ich habe dort selbst schon einen Kommentar hinterlassen. Wenn dir das genauso wichtig ist wie mir, dass kleine, individuelle Anbieter im EU-Ausland weiterhin bestellbar bleiben — dann lohnt sich dort eine kurze Rückmeldung, egal ob als Unternehmer oder als Käufer.
Sobald sich hier etwas Konkretes tut, aktualisiere ich diesen Beitrag.
Fragen dazu gerne per Mail.
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